STRAUSSGRUPPE
Seriösität einer Dienstleistung

Suchmaschinenoptimierer, ein zwielichtiger Geselle...
Strommast im Himmel
INHALT UND UMFANG FRAGLICH
Was genau eine Suchmaschinenoptimierung ist, ist nirgendwo genau dokumentiert und jeder Webdesigner (jeder kann sich ja so nennen), der sich irgendwann mal eine Suchmaschinenoptimierung/Ranking Software gekauft hat, kann sich als Suchmaschinenoptimierer bezeichnen und seine Dienstleistung als Suchmaschinenoptimierung anbieten.

DER SUPER-GAU: BLACKLISTED
Regeln und Strafen stellen die Suchmaschinenbetreiber selber auf. Die Programmierung von z.B. Doorway-Pages, Brückenseiten, versteckte Texte oder Links, getürkte Inhaltsseiten um dem Suchmaschinen-Robot Inhalte vorzugaukeln usw. führen zur Löschung der Domain aus der Liste der Suchmaschine. Ende der Fahnenstange.
Du bist nicht bei Google? Dich gibt es nicht!

UNLAUTERER WETTBEWERB
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG § 1 heißt es:
"Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden."
Die Google Webmaster Richtlinien und zum Glück nicht die deutsche Rechtsprechung sind hier entscheidend. Erbarmungslos löschen Robots (programmiert von den besten Mathematikern und Programmierern der Welt) automatisiert während des Scannvorgangs die enttarnten Seiten aus der Suchmaschinendatenbank.
Übrigens: Mitbewerber könnten solche Vorgehensweise auch entdecken und per mail Google melden!

FAIRNESS & DOPING
Ranking-Software heißt also das Allheilmittel?
Stellen Sie sich vor, Sie wären ein Googler und haben ein Entwicklungsetat von 500.000$. Würden Sie da nicht auch jede "Optimierungssoftware" kaufen, analysieren und somit unschädlich machen?
Es ist und bleibt ein Spiel, aber Webseiten-Doping führt zu Medallien-Aberkennung. Good-Bye Engines!

SEO-Search Engine Optimizer
Unsere monatliche Erfolgsprämie basiert auf der Überlegung, dass auch monatlich immense Veränderungen innerhalb der Konkurrenz und innerhalb der Programmierungsanforderungen stattfinden können.
1000 Mitarbeiter bei Google werden nicht 30 oder 31 Tage lang "Nichts" machen, soviel ist klar. Die Prämie hat nichts mit einem unsichtbaren Verfalldatum in den Metabereichen zu tun, wie gerne von unserer Konkurrenz behauptet wird.

Dies würde bedeuten, dass die Suchmaschinen diese Kundenseiten am Tag X aus dem Index löschen. Bei der monatlichen Überarbeitung machen solche Firmen eigentlich nichts anderes, als das Verfalldatum wieder um ein Jahr hochzusetzen.
Ein Verfalldatum in Webseiten ist nur dann nötig, wenn es sich die Webseite mit einer zeitlich begrenzten Veranstaltung beschäftigt, z. B. ein Rockkonzert am 29.01.06. Ist das Rockkonzert vorbei, kann die Webseite am 30.01.06 gelöscht werden.
Wir geben in unsere Kundenseiten das Verfalldatum NEVER ein, was bedeutet, dass die Seiten niemals verfallen.

Alles andere könnten wir uns auch gar nicht leisten, Ruf und Image sind lebenswichtig.

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