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Seriösität einer Dienstleistung
Suchmaschinenoptimierer, ein zwielichtiger
Geselle... |
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INHALT UND UMFANG FRAGLICH
Was genau eine
Suchmaschinenoptimierung ist, ist nirgendwo genau dokumentiert und jeder Webdesigner (jeder kann sich ja so nennen), der sich
irgendwann mal eine Suchmaschinenoptimierung/Ranking
Software gekauft hat, kann sich als Suchmaschinenoptimierer bezeichnen und
seine Dienstleistung als Suchmaschinenoptimierung anbieten.
DER
SUPER-GAU: BLACKLISTED
Regeln und Strafen stellen die
Suchmaschinenbetreiber selber auf. Die Programmierung von z.B. Doorway-Pages , Brückenseiten, versteckte Texte oder Links, getürkte
Inhaltsseiten um dem Suchmaschinen-Robot Inhalte
vorzugaukeln usw. führen zur Löschung der Domain aus der
Liste der Suchmaschine. Ende der Fahnenstange.
Du bist nicht bei Google?
Dich gibt es nicht!
UNLAUTERER WETTBEWERB
Im Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb UWG § 1 heißt es:
"Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes
Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung
und Schadensersatz in Anspruch genommen werden."
Die Google Webmaster Richtlinien und zum Glück nicht die deutsche
Rechtsprechung sind hier entscheidend. Erbarmungslos löschen Robots (programmiert von den besten Mathematikern und Programmierern
der Welt) automatisiert während des Scannvorgangs die enttarnten Seiten aus der
Suchmaschinendatenbank.
Übrigens: Mitbewerber könnten solche Vorgehensweise
auch entdecken und per mail Google melden!
FAIRNESS & DOPING
Ranking-Software heißt also das Allheilmittel?
Stellen Sie sich vor, Sie wären ein Googler und haben ein Entwicklungsetat
von 500.000$. Würden Sie da nicht auch jede "Optimierungssoftware" kaufen,
analysieren und somit unschädlich machen?
Es ist und bleibt ein Spiel, aber
Webseiten-Doping führt zu Medallien-Aberkennung. Good-Bye Engines!
SEO-Search Engine Optimizer
Unsere monatliche Erfolgsprämie basiert auf der Überlegung, dass
auch monatlich immense Veränderungen innerhalb der Konkurrenz und innerhalb der
Programmierungsanforderungen stattfinden können.
1000 Mitarbeiter bei Google
werden nicht 30 oder 31 Tage lang "Nichts" machen, soviel ist klar. Die Prämie
hat nichts mit einem unsichtbaren Verfalldatum in den Metabereichen zu tun, wie
gerne von unserer Konkurrenz behauptet wird.
Dies würde bedeuten, dass die
Suchmaschinen diese Kundenseiten am Tag X aus dem Index löschen. Bei der
monatlichen Überarbeitung machen solche Firmen eigentlich nichts anderes, als
das Verfalldatum wieder um ein Jahr hochzusetzen.
Ein Verfalldatum in
Webseiten ist nur dann nötig, wenn es sich die Webseite mit einer zeitlich
begrenzten Veranstaltung beschäftigt, z. B. ein Rockkonzert am 29.01.06. Ist das
Rockkonzert vorbei, kann die Webseite am 30.01.06 gelöscht werden.
Wir geben
in unsere Kundenseiten das Verfalldatum NEVER ein, was
bedeutet, dass die Seiten niemals verfallen.
Alles andere könnten wir uns auch gar nicht
leisten, Ruf und Image sind lebenswichtig.
[weiter...]
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